Schnupperticket ab 01.12.2023 kostenlos - neue Nutzungsbedingungen

Das ÖV-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Jahresstreckenkarte, die von den mit Hauptwohnsitz ge-meldeten Gemeindebürgern am Gemeindeamt für zwei aufeinanderfolgende Tage kostenlos entliehen werden können. (gilt für Personen ab 14 Jahren, darunter nur in Begleitung eines Erwachsenen).

Es stehen zwei übertragbare Jahreskarten als ÖV-Schnuppertickets zur Verfügung. Das ÖV „Schnupperti-cket“ wird angeboten um die Vorteile des Öffentlichen Verkehrsmittels kennenzulernen, die Tickets können deshalb max. 1x pro Monat entliehen werden.

Ausleihbedingungen:
1. Die Fahrkartengeltung
Mit dem ÖV-Schnupperticket können die in der Stadtgemeinde Geras mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürge-rinnen und Bürger die Strecke auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Bur-genland) kostenfrei nutzen, einschließlich aller Öffentlicher Verkehrsmittel in der Kernzone Wien (U-Bahn, Straßenbahn…). Das ÖV-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßi-gungen in Anspruch genommen werden.

2. Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarten können von allen in Geras mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für zwei aufeinan-der folgende Tage (bei Entlehnung am Freitag 3 Tage) max. 1x pro Monat gratis ausgeliehen werden.


3. Der Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können bei der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt telefonisch, Tel: 02912/7050 oder per Email gemeinde@geras.gv.at während den Parteienverkehrszeiten von MO-FR 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Fahrkarten werden bei der Bürgerservicestelle im vereinbarten Zeitraum (MO-FR von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) abgeholt und zurückgebracht (bis spätestens 08:00 Uhr am darauffolgenden Tag in der Bürgerservicestelle). Die Bürgerservicestelle ist Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurfes der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Service-Briefkasten neben der Eingangstüre zur Gemeinde erfolgen (spätestens bis 08:00 Uhr am darauffolgenden Tag).

4. Was ist wenn?
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des vollständigen Fahrkartenwerts in Höhe von EURO 860,00 verantwortlich.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächst-folgende Reservierung nicht zur Verfügung!), so wird den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Fahrkarte verrechnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchun-gen ausgesprochen werden kann. Dies gilt ebenso, wenn die Karten zu spät retourniert werden.

5. Haftung
Die Stadtgemeinde Geras behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

08.12.2023